Vollstationäre Pflege

Das Haus verfügt über 80 vollstationäre Pflegeplätze in Einzel- oder Doppelzimmern. Die Einrichtung hat einem Versorgungsvertrag sowie eine Vergütungsvereinbarung gemäß § 85/87 SGB XI sowie § 93 BSHG, sodass in der Regel die Beträge für stationäre Pflegeleistungen abgerechnet werden können. Vom Landschaftsverband Rheinland liegt eine Zustimmung nach § 13/17 LPFG vor, sodass je nach Einkommen und Vermögen, Pflegewohngeldleistungen beantragt werden können.

Besonders geeignet

Für Senioren, die eingestuft sind in eine Pflegestufe 1, 2, 3 oder 3HF. Unser geschultes Pflegepersonal steht Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung. Unsere Küche kümmert sich um eine exzellente Verpflegung und unser Team in der sozialen Betreuung bietet Ihnen ein abwechslungsreiches Programm an wöchentlichen Aktivitäten.

Was zahlen Sie?

Unsere aktuellen Preise für die vollstationäre Unterbringung entnehmen Sie bitte unserer Preisliste unter Preise. Bitte beachten Sie die Abzüge infolge Pflegekassenleistungen und ggf. die Zahlungen von Pflegewohngeld.